Eisdiele & Speiseeisherstellung
Die zentrale Neuerung für die Eisdiele: Seit dem 01.01.2026 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % einheitlich für alle Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen — also für Speisen sowohl zum Mitnehmen als auch zum Verzehr vor Ort (Art. 3 des Gesetzes zur steuerlichen Entlastung…, § 12 Abs. 2 UStG). Damit entfällt die früher so diffizile Abgrenzung zwischen „Eis in der Waffel zum Mitnehmen" (7 %) und „Eisbecher am Tisch" (19 %).
Ausnahme: Getränke bleiben beim Regelsteuersatz von 19 % . Diese Abgrenzung ist jetzt der umsatzsteuerliche Kern des Betriebs.
Eisdielen sind bardominante Betriebe . Die Finanzverwaltung legt hier besonderes Augenmerk auf die formell und materiell ordnungsgemäße Kassenführung.
Gewinne aus Eisdiele oder Speiseeisherstellung sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Buchführungspflichten ergeben sich aus § 141 AO und § 238 HGB.
Eisdielen sin…